Wir stellen ein

Neues Jugendschutzgesetz seit 1. April 2016

Seit dem 1. April 2016 gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, die speziell den Onlinehandel mit Tabakwaren betreffen und auch den Bestellprozess beeinflussen.

Die Gesetzeslage

Laut §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes sind wir dazu verpflichtet, auf unserer Homepage klar und deutlich zu kennzeichnen, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfinden darf. Weiterhin bedarf es einer genauen Überprüfung der Volljährigkeit unserer Kunden. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es dazu im Allgemeinen Teil, Abschnitt II:
„Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden im JuSchG folgende Maßnahmen ergriffen: [...]
2. Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.“
Zur Umsetzung der Altersprüfung online heißt es weiterhin in Abschnitt VI,5:
„Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso-Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check).

Umsetzung

Die Überprüfung der Volljährigkeit erfolgt in unserem Shop sowohl bei Abschluss der Bestellung sowie bei Übergabe des Pakets.

1. Überprüfung bei der Bestellung

Sofern Sie bei uns Produkte einkaufen, die den neuen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, werden Sie bei Abschluss der Bestellung aufgefordert, Ihr Alter zu verfizieren. Hierzu bieten wir verschiedene Varianten an:

  1. anhand der Personalausweisnummer (Perso-Check)
  2. anhand verifizierter Adressdaten (via SofortIdent)

Sofern Sie ausschließlich Waren einkaufen, die nicht den Jugendschutzbestimmungen unterliegen, ist eine Altersverifizierung nicht notwendig.

2. Zusätzliche Altersüberprüfung bei der Zustellung

Auch bei der Zustellung der Pakete ist ab dem 01.04.2016 eine Altersüberprüfung, welche vom Zusteller vorgenommen wird, notwendig. Halten Sie oder der zur Entgegennahme Berechtigte bei der Zustellung daher bitte Ihren Ausweis bereit. Auf unseren Paketen wird es zukünftig auch einen Vermerk geben, der anzeigt, dass eine Auslieferung nur an Personen über 18 Jahren erfolgen darf. Sollten Sie Ihren Ausweis nicht parat haben, wird Ihr Paket 7 Tage in einer Postfiliale in Ihrer Nähe gelagert und kann gegen Vorlage des Ausweises abgeholt werden.

Mit Ihrem Kundenkonto geht es einfacher

Nach erfolgter, erfolgreicher Überprüfung Ihrer Volljährigkeit in Ihrem Kundenkonto erlauben Sie uns Ihre Daten zu hinterlegen und zu speichern, danach reicht es für unsere Kunden mit Kunden-Konto, die Altersüberprüfung nur einmal durchzuführen. Stellen Sie dazu bitte sicher, dass nur Sie Zugriff auf Ihr Passwort und Kundenkonto haben. Für Kunden ohne Kundenkonto muss bei jeder Bestellung erneut eine Altersüberprüfung durchführt werden.
Die Altersüberprüfung bei der Zustellung ist selbstverständlich weiterhin notwendig.

 

Wir vom Tabacum tun alles, um die durch die Gesetzesänderung entstehenden Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten. Und danken Ihnen schon jetzt für Ihr Verständnis. Es handelt sich um eine Gesetzesänderung, die für alle im Online-Tabakhandel tätigen Unternehmen gleichermaßen gilt.

To Top